Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge
§ 1 - Teilnahme
Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Teilnehmer die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen werden gebeten dies der Musikschule mitzuteilen. Der Unterricht findet in Präsenz statt. Die Musikschule bietet - vorbehaltlich Ausnahmesituationen gemäß & 10 - keinen Online-Unterricht an und ist dazu auch nicht verpflichtet. Auf Anfrage kann dies im Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden
§ 2 - Anzahl Unterrichtseinheiten
Die Musikschule verpflichtet sich eine Mindestzahl von 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zu unterrichten. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag der in 12 Monatsraten gezahlt wird.
§ 3 - Unterrichtsbeiträge
Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden 7,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet.
Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.
Die Schulleitung behält sich vor, den Monatsbeitrag für jedes Schuljahr entsprechend der Inflationsrate anzupassen. Eine Anpassung des Beitrags stellt jedoch keinen Grund für eine Sonderkündigung dar.
§ 5 - Unterrichtsfreie Zeiten
Die Betriebsferien richten sich nach den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus findet an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche und an Brückentagen kein Unterricht statt. Um 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr nicht zu überschreiten, werden zusätzliche unterrichtsfreie Tage von der Musikschule individuell festgelegt. Die unterrichtsfreien Zeiten sind in unserem Kalender der Musikschule einsehbar.
§ 6 - Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet (bspw. bei Außer-Haus-Unterricht in Kindergärten/-tagesstätten oder Schulen) insbesondere nicht automatisch bei der Einschulung oder beim Schulwechsel. Anschlussangebote sind in unserer Musikschule verfügbar.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende Weihnachtsferien, Ende Osterferien, Ende Pfingsten, Ende Sommerferien und Ende Herbstferien des jeweiligenJahr gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum maßgeblich.
§ 7 - Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich jederzeit Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation vor, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, den Einsatz anderer Lehrkräfte sowie Tarifanpassungen. Diese Änderungen gelten nicht als Grund für eine Sonderkündigung.
§ 8 - Datenschutzerklärung
Die erhobenen Daten dienen nur der rechtlichen Absicherung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre E-Mail Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und Kundeninformationen genutzt. Es erfolgt kein Newsletterversand.
§ 9 - Haftung und Hausordnung
Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Ergänzungen zum Unterrichtsvertrag
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie - z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozentin und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist MS/MI berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Ubertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B.
Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus.