Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge

§ 1 - Teilnahme

Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet. Teilnehmer die für längere Zeit dem Unterricht fernbleiben müssen werden gebeten dies der Musikschule mitzuteilen. Der Unterricht findet in Präsenz statt. Die Musikschule bietet - vorbehaltlich Ausnahmesituationen gemäß & 10 - keinen Online-Unterricht an und ist dazu auch nicht verpflichtet. Auf Anfrage kann dies im Einzelfall im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden

§ 2 - Anzahl Unterrichtseinheiten

Die Musikschule verpflichtet sich eine Mindestzahl von 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zu unterrichten. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag der in 12

Monatsraten gezahlt wird.

§ 3 - Unterrichtsbeiträge

  1. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.

  2. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden 5,00 € Bearbeitungsgebühren berechnet.

  3. Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.

  4. Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.

  5. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor.

§ 4 - Familienrabatt und Prämie für Kundenwerbung

Bei der Teilnahme von 2 oder mehr Personen einer Familie (Eltern, Kinder und/oder Geschwister) am Unterricht wird ein Nachlass von 2,50 € pro Unterrichtsvertrag auf den monatlichen Unterrichtsbeitrag gewährt. Ausgeschlossen ist eine Rabattieren in Kombination mit dem Kurs Musikalische Früherziehung / Musikgarten.

§ 5 - Unterrichtsfreie Zeiten

Die Betriebsferien richten sich nach den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten sind auf der Internetpräsenz der Musikschule veröffentlicht.

§ 6 - Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet (bspw. bei Außer-Haus-Unterricht in Kindergärten/-tagesstätten oder Schulen) insbesondere nicht automatisch bei der Einschulung oder beim Schulwechsel. Anschlussangebote sind in unserer Musikschule verfügbar.

  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum maßgeblich.

  3. Für den Fall der Kündigung durch den/ die Schüler*in ist ein Neuabschluss erst nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten möglich.

§ 7 - Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

§ 8 - Datenschutzerklärung

Die erhobenen Daten dienen nur der rechtlichen Absicherung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre E-Mail Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und Kundeninformationen genutzt. Es erfolgt kein Newsletterversand.

§ 9 - Haftung und Hausordnung

  1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

  2. Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

§ 10 Ergänzungen zum Unterrichtsvertrag

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie - z.B.

Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozentin und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist MS/MI berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Ubertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B.

Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus.